Wiebke

Logopädische Praxis Redefluss

Logopädie in Ffo

Über mich

Ich freue mich, Sie in meiner logopädischen Praxis in Frankfurt (Oder) begrüßen zu dürfen. Mein Name ist Wiebke Zunk, ich bin staatlich anerkannte Logopädin und behandle Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit:

  • Sprachstörungen

  • Sprechstörungen

  • Stimmstörungen

  • Schluckstörungen

<span>Über mich</span>

Therapie-Angebot:

Die Therapie beginnt mit einem ausführlichen Anamnesegespräch, gefolgt von einer umfassenden Diagnostik.
Die Therapie wird individuell nach aktuellen und anerkannten Therapiemethoden durchgeführt.

Je nach Störungsbild wird mit ausgewähltem Therapiematerial und spielerisch eingebettet das jeweilige Störungsbild behandelt. Gespräche mit den Angehörigen ergänzen und begleiten eine erfolgreiche Therapie.

Ich therapiere Störungsbilder wie:

STIMMSTÖRUNGEN:

  • Organisch oder funktionell bedingte Stimmstörung (Dysphonie)

  • Stimmverlust (Aphonie)

  • Kindliche Stimmstörung

SPRECHSTÖRUNGEN:

  • Artikulationsstörung (Dyslalie)

  • Störung der Planung von Sprechbewegungen (Sprechapraxie)

  • Störung des Sprechens nach neurologischen Erkrankungen und Schlaganfällen (Dysarthie)

  • Redeflussstörung (Stottern und Poltern)

  • Näseln (Rhinophonien)

SPRACHSTÖRUNGEN:

  • Sprachentwicklungsstörung bei KindernSprachstörung bei Erwachsenen (Aphasie)

  • Auditive Verarbeitungs- und WahrnehmungsstörungLese-Rechtschreibstörung

SCHLUCKSTÖRUNGEN:

  • Beeinträchtigung der Gesichtsmuskulatur und Zungenfunktion (Myofunktionelle Störung)

  • Funktionelle und organische Schluckstörung (Dysphagie)

Eröffnung am 6. Mai. 2024

<span>Eröffnung am 6. Mai. 2024</span>

Blick von Außen

<span>Blick von Außen</span>

Wartezimmer

<span>Wartezimmer</span>

Spielecke

<span>Spielecke</span>

Therapieraum

<span>Therapieraum</span>

Therapieraum

<span>Therapieraum</span>

Fragen und Antworten

Wie erhalte ich eine logopädische Behandlung?

Die logopädische Behandlung ist ein Heilmittel und gehört zur medizinischen Grundversorgung. Zunächst besprechen Sie mit ihrem Arzt den Förderbedarf. Dieser stellt dann ggf. eineVerordnung für die Behandlung aus.

Folgende Ärzte können eine entsprechende Verordnung ausstellen:

  • Allgemeinmediziner

  • Internist

  • Kinderarzt

  • HNO-Arzt/ Phoniater/ Pädaudiologe

  • Neurologe

  • Kieferorthopäde

  • Zahnarzt

Wie lange ist eine Heilmittelverordnung gültig?

Die vom entsprechenden Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung hat eine Gültigkeit von 28 Tagen. Daher sollte die logopädische Behandlung schnellstmöglich, nachdem Ausstellen der Verordnung erfolgen.

Wie ist der Therapieablauf?

Die Therapie beginnt mit einem ausführlichen Anamnesegespräch, gefolgt von einer umfassenden Diagnostik. Zusammen mit dem ärztlichen Befund bilden diese Ergebnisse die Grundlage für die Auswahl der Behandlungsmethode. Anschließend legen wir gemeinsam Therapieziele fest und entwickeln einen individuell abgestimmten Behandlungsplan.

Das vorliegende Störungsbild wird mit ausgewähltem Therapiematerial und auf den Patienten angepassten Therapiemethoden behandelt.

Die enge Zusammenarbeit mit den Angehörigen sowie den entsprechenden Ärzten/Einrichtungen/Therapeuten sind ein wichtiges Element für eine erfolgreiche Therapie.

Wie lange dauert eine Therapieeinheit? Wo und wie oft findet die Therapie statt?

Die Therapiedauer und Frequenz sind abhängig vom Förderbedarf und werden auf der Verordnung entsprechend eingetragen.

Eine Therapieeinheit kann 30 oder 45 (meistens bei Kindern) sowie 60 Minuten (meistens bei Erwachsenen) umfassen und findet meist 1-mal wöchentlich statt. Je nach Schweregrad des Störungsbildes besteht auch die Möglichkeit, dass die Therapie mehrmals in der Woche durchgeführt wird.

Hausbesuche sind bei entsprechender ärztlicher Verordnung ebenfalls möglich. Ansonsten findet die Behandlung in den Praxisräumen oder nach Absprache (mit der jeweiligen Einrichtung und der Therapeutin) in einer Integrationseinrichtung statt.

Welche Unterlagen sollten Sie beim ersten Termin mitbringen?
  • eine gültige Heilmittelverordnung (Ausstellungsdatum sollte nicht älter als 28 Tage sein)

  • für Kinder einen aktuellen Hörtest

  • ggf. Berichte bereits stattgefundener Therapien, wie z.B. Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie oder Frühförderung

  • ggf. Berichte von Lehrer/innen, Kindergärten, sonstigen Institutionen

  • ggf. Berichte von Ärzten, Akutkrankenhäusern oder Rehakliniken

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IMPRESSUM

Angaben gemäß § 5 TMG:
Wiebke Zunk
Bergstraße 155, 15230 Frankfurt (Oder)

Telefon: 0335 32301939
Fax: 0335 32301957

Zuständiges Gesundheitsamt:
Berufsbezeichnung: staatlich anerkannte Logopädin

Die Berufsbezeichnung wurde in Berlin, Deutschland verliehen
Berufsrechtliche Regelung: Gesetz über den Beruf des Logopäden vom 07.05.1980

Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite:
Wiebke Zunk

[email protected]