Ich freue mich, Sie in meiner logopädischen Praxis in Frankfurt (Oder) begrüßen zu dürfen. Mein Name ist Wiebke Zunk, ich bin staatlich anerkannte Logopädin und behandle Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit:
Sprachstörungen
Sprechstörungen
Stimmstörungen
Schluckstörungen
Die Therapie beginnt mit einem ausführlichen Anamnesegespräch, gefolgt von einer umfassenden Diagnostik.
Die Therapie wird individuell nach aktuellen und anerkannten Therapiemethoden durchgeführt.
Je nach Störungsbild wird mit ausgewähltem Therapiematerial und spielerisch eingebettet das jeweilige Störungsbild behandelt. Gespräche mit den Angehörigen ergänzen und begleiten eine erfolgreiche Therapie.
Ich therapiere Störungsbilder wie:
STIMMSTÖRUNGEN:
Organisch oder funktionell bedingte Stimmstörung (Dysphonie)
Stimmverlust (Aphonie)
Kindliche Stimmstörung
SPRECHSTÖRUNGEN:
Artikulationsstörung (Dyslalie)
Störung der Planung von Sprechbewegungen (Sprechapraxie)
Störung des Sprechens nach neurologischen Erkrankungen und Schlaganfällen (Dysarthie)
Redeflussstörung (Stottern und Poltern)
Näseln (Rhinophonien)
SPRACHSTÖRUNGEN:
Sprachentwicklungsstörung bei KindernSprachstörung bei Erwachsenen (Aphasie)
Auditive Verarbeitungs- und WahrnehmungsstörungLese-Rechtschreibstörung
SCHLUCKSTÖRUNGEN:
Beeinträchtigung der Gesichtsmuskulatur und Zungenfunktion (Myofunktionelle Störung)
Funktionelle und organische Schluckstörung (Dysphagie)
Die logopädische Behandlung ist ein Heilmittel und gehört zur medizinischen Grundversorgung. Zunächst besprechen Sie mit ihrem Arzt den Förderbedarf. Dieser stellt dann ggf. eineVerordnung für die Behandlung aus.
Folgende Ärzte können eine entsprechende Verordnung ausstellen:
Allgemeinmediziner
Internist
Kinderarzt
HNO-Arzt/ Phoniater/ Pädaudiologe
Neurologe
Kieferorthopäde
Zahnarzt
Die vom entsprechenden Arzt ausgestellte Heilmittelverordnung hat eine Gültigkeit von 28 Tagen. Daher sollte die logopädische Behandlung schnellstmöglich, nachdem Ausstellen der Verordnung erfolgen.
Die Therapie beginnt mit einem ausführlichen Anamnesegespräch, gefolgt von einer umfassenden Diagnostik. Zusammen mit dem ärztlichen Befund bilden diese Ergebnisse die Grundlage für die Auswahl der Behandlungsmethode. Anschließend legen wir gemeinsam Therapieziele fest und entwickeln einen individuell abgestimmten Behandlungsplan.
Das vorliegende Störungsbild wird mit ausgewähltem Therapiematerial und auf den Patienten angepassten Therapiemethoden behandelt.
Die enge Zusammenarbeit mit den Angehörigen sowie den entsprechenden Ärzten/Einrichtungen/Therapeuten sind ein wichtiges Element für eine erfolgreiche Therapie.
Die Therapiedauer und Frequenz sind abhängig vom Förderbedarf und werden auf der Verordnung entsprechend eingetragen.
Eine Therapieeinheit kann 30 oder 45 (meistens bei Kindern) sowie 60 Minuten (meistens bei Erwachsenen) umfassen und findet meist 1-mal wöchentlich statt. Je nach Schweregrad des Störungsbildes besteht auch die Möglichkeit, dass die Therapie mehrmals in der Woche durchgeführt wird.
Hausbesuche sind bei entsprechender ärztlicher Verordnung ebenfalls möglich. Ansonsten findet die Behandlung in den Praxisräumen oder nach Absprache (mit der jeweiligen Einrichtung und der Therapeutin) in einer Integrationseinrichtung statt.
eine gültige Heilmittelverordnung (Ausstellungsdatum sollte nicht älter als 28 Tage sein)
für Kinder einen aktuellen Hörtest
ggf. Berichte bereits stattgefundener Therapien, wie z.B. Logopädie, Physiotherapie, Ergotherapie oder Frühförderung
ggf. Berichte von Lehrer/innen, Kindergärten, sonstigen Institutionen
ggf. Berichte von Ärzten, Akutkrankenhäusern oder Rehakliniken